Leider haben verbraucherfeindliche Gesetze, die von der Pharma-Lobby durchgesetzt wurden, eine genaue Detailbeschreibung dieses Produktes verhindert. Wenn auch nur der Anschein erweckt wird, dass dieses Lebensmittel Krankheiten bekämpft oder verbessert, wird es als Arzneimittel eingestuft und damit der öffentliche Verkauf verboten. Es wird “Apothekenpflichtig”. Allerdings findet man diese Artikel aber so gut wie nie in der Apotheke wieder, da mit anderen Medikamenten, die man mit einem Patent schützen kann, deutlich mehr verdient wird. Wieder einmal wurde der mündige Bürger etwas mehr entmündigt. Offiziell wird das DMG (Dimethylglycin) nicht anerkannt. In den USA von Dr. Ernst T. Krebs entdeckt, muss man sich schon im Internet schlau machen. Durchgeführte Tests und Behandlungserfolge wurden wie auch das B17 nicht anerkannt und von der Pharma-Lobby niedergemacht.
Anmerkung: Leider schießt sich die Kanzlei Beyerlein aus Birkenau und die Bären Apotheke Thomas Jürgens in Heidelberg seit einiger Zeit auch auf meinen Betrieb ein. Dadurch verteuerte sich unnötig dieser Artikel.